Kreis Neuburg-Schrobenhausen: NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-CheckAugsburg – Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Neuburg-Schrobenhausen sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Tim Lubecki von der NGG-Region Schwaben. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
Insbesondere für die rund 4.880 Menschen, die im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Lubecki. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Tim Lubecki. Die NGG-Region Schwaben informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (0821) 15 20 88-0 oder region.schwaben@ngg.net.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Lubecki. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.
Wir danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden können. – Tim Lubecki, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Schwaben