München: Das Landgericht hat bestätigt, dass die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann. Damit hat sie sich hinter eine Entscheidung der Vorinstanz gestellt und eine Reihe von Beschwerden gegen das Vorgehen der Justiz abgewiesen.
Im Mai waren Wohnungen von Mitgliedern der „Letzten Generation“ durchsucht worden. In der Begründung heißt es jetzt: Straftaten – wie die Blockadeaktionen der Klimaaktivisten – seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie; auch wenn eine Gruppierung versuche, sich moralisch überhöhend über die rechtsstaatliche Odnung zu stellen. – BR