Do. Mrz 28th, 2024

Karlsruhe: Die Gegner des Münchner Flughafenausbaus sind mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das höchste deutsche Gericht mitteilte, wurde die Verfassungsbeschwerde wegen unvollständiger Unterlagen abgewiesen.
Damit sind nach einer Serie juristischer Niederlagen der Umweltschützer die in Deutschland möglichen Rechtsmittel gegen die dritte Startbahn ausgeschöpft. Inhalt der Beschwerde war die Luftverkehrsprognose der Flughafengesellschaft für den zweitgrößten deutschen Airport. Eine unmittelbare Auswirkung hat der Karlsruher Beschluss nicht. Ministerpräsident Söder hatte den Bau der dritten Startbahn wegen der Corona-Krise ohnehin bis 2028 auf Eis gelegt. – BR

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