Berlin: In einem Fall von Sterbehilfe ist ein Arzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts hat der Mediziner bei einer depressiven Patientin die zulässigen Grenzen überschritten.
Der Richter argumentierte, die 37-Jährige habe krankheitsbedingt keine rationale Entscheidung treffen können. Der 74-jährige Arzt sprach dagegen von einer Diskriminierung von Menschen mit psychischen Leiden. An der Entscheidungsfreiheit der Frau habe er zu keinem Zeitpunkt gezweifelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor vier Jahren das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben unterstrichen. Seitdem diskutiert die Politik darüber, wie verhindert werden kann, dass sich Menschen auf äußeren Druck hin oder wegen Depressionen das Leben nehmen. – BR