Do. Mrz 28th, 2024

Frankfurt: Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers Bestand.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch der Breisgauer abgewiesen. Laut Urteilsbegründung kann der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden. Vielmehr gehe er auf ein schuldhaftes Verhalten des Schiedsrichters zurück. Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden. – BR

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