München: Die nächtliche Ausgangssperre in Bayern bleibt in Kraft. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats hat einen Eilantrag gegen die Maßnahme abgelehnt. Zur Begründung hieß es, der Staat sei verpflichtet, die Bevölkerung vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen.
Dagegen müssten die Interessen der von den Ausgangsbeschränkungen Betroffenen derzeit zurücktreten. Der Antragsteller hatte argumentiert, dass er wegen seiner hohen Arbeitsbelastung tagsüber nicht für längere Zeit an die frische Luft gehen könne und dafür auf die Abendstunden angewiesen sei. Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich hingegen der Sichtweise der Staatsregierung an. Demnach ist die nächtliche Ausgangssperre notwendig, um Kontakte weiter zu reduzieren – insbesondere mit Blick auf private Zusammenkünfte. – Rundschau Newsletter