Do.. Jan. 23rd, 2025

Bonn: Netzbetreiber dürfen künftig bei Überlastung den Strombezug bestimmter Anlagen einschränken. Konkret geht es dabei um neue steuerbare Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss eine Mindestleistung aber immer zur Verfügung stehen. Im Gegenzug bekommen die Betreiber der Geräte eine Ermäßigung. Der reguläre Haushaltsstrom ist der Behörde zufolge nicht betroffen. Die Regeln gelten ab Januar. Zur Begründung hieß es, auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen sei der größte Teil der Netze bisher noch nicht ausgelegt. – BR

Kommentar verfassen