Do. Mrz 28th, 2024

Sie wollen renovieren oder modernisieren? Das steigert nicht nur den eigenen Wohnkomfort und trägt zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei, sondern sichert auch Arbeitsplätze in Deutschland. Und das ist dem Staat eine beachtliche Förderung wert. Seit 2006 können nicht nur Aufwendungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend gemacht werden, sondern zusätzlich auch viele Handwerkerleistungen (Paragraf 35a EStG).

Wer kriegt den Bonus?
Jeder Steuer zahlende, private Haushalt in Deutschland kann den Anspruch geltend machen, egal ob Mieter oder Eigentümer. Der Anspruch für den Wohneigentümer beschränkt sich auf selbst genutzte Immobilien. Gefördert werden alle handwerklichen Leistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungs-arbeiten an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken. Dazu zählt z.B. der Einbau neuer Heizungen, Fenster oder Fußböden, die Modernisierung des Badezimmers, Elektro-arbeiten, das Pflastern der Terrasse und vieles mehr. Berücksichtigt werden jedoch nur die Arbeits- und Anfahrtskosten, zuzüglich MWSt, jedoch keine Materialkosten. Die Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein. Bei An- und Ausbau gilt der Steuerbonus nicht.

Echter Vorteil
Der Steuerbonus beträgt 20 % der in Rechnung gestellten und extra ausgewiesenen Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Die Förderung ist auf 600 Euro pro Jahr und Haushalt begrenzt. Bei der Abgabe der Steuererklärung müssen die Kosten geltend gemacht und die Handwerkerrechnung sowie Zahlungsbelege (Kontoauszug, keine Barquittung) vorgewiesen werden. Dann wird der Bonus direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet.

Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten mindert dieser Betrag also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Also ein echter Vorteil! Beachten Sie jedoch, dass die Rechnungen nicht mehrfach geltend gemacht werden können. Evtl. ergeben sich Überschneidungen mit anderen steuerlichen Behandlungen wie z.B. Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben (z.B. Denkmalschutz) oder außergewöhnlichen Belastungen (Hochwasserschäden).

Beispiel:
Herr Mustermann lässt neue energiesparende Fenster einbauen. Die Rechnung beläuft sich auf 4.000 Euro incl. MWSt, davon 2.000 Euro für Material und 2.000 Euro für Arbeitslohn. Seine Steuerschuld sinkt um 400 Euro (20 % von 2.000 Euro Arbeitslohn). Der jährliche Höchstbetrag von 600 Euro für die Förderung ist also noch nicht ausgeschöpft. Deshalb lässt er seine Heizung prüfen und einen neuen Brenner einbauen.

Den Lohnanteil seiner zweiten Rechnung in Höhe von 1.000 Euro kann er ebenfalls zu 20 % mit seiner Steuerschuld verrechnen. Macht also nochmals 200 Euro Steuerbonus. Er hat somit insgesamt 600 Euro durch den Steuerbonus gespart. Durch die Modernisierungsmaßnahmen spart Herr Mustermann natürlich auch bei seinen jährlichen Heizkosten. Durch entsprechende bauliche Maßnahmen sind gut 1.000 Euro als Energieeinsparung pro Jahr möglich.

3-fach sparen
Nachdem die gesetzliche Mehrwertsteuer ab 2007 um 3 % auf 19 % erhöht werden soll, ergibt sich eine 3-fache Einsparung, wenn Sie Ihre Renovierungs-arbeiten heuer noch durchführen lassen: Steuerbonus – Energieeinsparung – Einsparung der MWSt-Erhöhung!! Die Handwerksbetriebe in der Region stehen Ihnen gerne mit großer Kompetenz und Engagement zur Verfügung.

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