Aichach – Ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Ambulante Pflegedienste tragen in hohem Maße dazu bei, dass dies auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit möglich ist. Jedoch erstatten die Kranken- und Pflegekassen nicht alle Kosten, die den ambulanten Diensten im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege entstehen. Um Ausgaben für Fahrzeuge, Treibstoff und Büroarbeitsplätze nicht vollständig auf die Kunden umlegen zu müssen, können ambulante Pflegedienste seit vielen Jahren eine Förderung durch den Landkreis beantragen.
Die Richtlinien für diese Förderung wurden nun überarbeitet und auf aktuelle Anforderungen abgestimmt. Neben Pflegekräften können ambulante Pflegedienste nun auch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Mitarbeitende in einem Freiwilligendienst oder Werkstudierende bei der Förderung ansetzen. Die Maßnahme soll sowohl ambulanten Pflegediensten einen Anreiz bieten, sich künftig noch stärker in der Pflegeausbildung zu engagieren, als auch junge Menschen für die Pflege begeistern und sie für eine dauerhafte Tätigkeit in dieser Branche gewinnen.
Neu ist außerdem, dass künftig alle Pflegedienste gefördert werden können, die im Landkreis Aichach-Friedberg Leistungen erbringen – auch ohne einen Unternehmenssitz hier begründen zu müssen. Voraussetzung für die Förderung bleibt freilich ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen.
Die neuen Richtlinien sind auf der Website des Landratsamtes unter https://lra-aic-fdb.de/service/formulare/altenhilfe-formulare/ abrufbar, Fragen beantwortet Ingrid Hafner-Eichner vom Sachgebiet 13 für Senioren, Pflege, Menschen mit Behinderung, Tel.-Nr. 08251 / 92-281. – Melanie Royer, Landratsamt Aichach–Friedberg
Bitte beachten: Der Antrag für 2022 muss dem Landratsamt bis spätestens 30. April vorliegen.