München – Die Grundsteuer kann bleiben, wie sie ist. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Richter in München wiesen drei Klagen gegen das neue Bundesmodell bei der Grundsteuer als unbegründet ab. Zur Begründung hieß es, der Gesetzgeber dürfe pauschalisierende Regelungen treffen. Nun wollen der Bund der Steuerzahler und ein Immobilieneigentümerverband vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In Bayern gilt eine eigene Grundsteuerregelung. – BR