Neuburg – Das Gesundheitsamt weist auf neue Quarantäneregelungen hin, die am heutigen 12. Januar 2022 in Kraft treten.
Die Dauer von Quarantäne und Isolation wird sowohl für Infizierte als auch Kontaktpersonen auf zehn Tage vereinheitlicht. Wer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich bereits nach sieben Tagen „freitesten“. Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen zur Arbeitsaufnahme einen negativen PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests vorlegen. Bei Kindern, die die Schule oder eine KiTa besuchen, ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest möglich.
Dies gilt auch für diejenigen Personen, die sich nach den bis zum 11. Januar 2022 geltenden Regelungen in Quarantäne oder Isolation begeben haben. Das heißt, dass sie sich nach Ablauf der ab dem 12. Januar 2022 geltenden Fristen freitesten lassen können. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen