Fr. Dez 6th, 2024

Neuburg – Wie das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration mitteilt, treten zum 1. Januar 2023 die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports neu in Kraft.

Die bestehenden Förderbereiche bleiben grundsätzlich erhalten. Jedoch wird es eine wesentliche Neuerung im Bereich der Förderung der Dachverbände
und der Sportfachverbände geben: Künftig soll mit der Einführung einer sogenannten „zielorientierten Budgetförderung“ ein flexiblerer Mitteleinsatz
ermöglicht werden. Die Regelungen zur Vereinspauschale bleiben weitgehend unverändert. Neu eingeführt wird eine erhöhte Gewichtung für behinderte
Mitglieder. Die neuen Richtlinien gelten bis zum Ablauf des Jahres 2025. Die Sportförderrichtlinien stehen auf der Homepage des Landkreises Neuburg
Schrobenhausen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/sportfoerderung zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/57-438. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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