Di. Apr 23rd, 2024

Verordnung zu angespanntem Wohnungsmarkt beschlossen – Bauminister Christian Bernreiter: „Wir geben Städten und Gemeinden passgenaue Möglichkeiten!“

– Staatsregierung bestimmt Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
– Rund 10 Prozent der Städte und Gemeinden in Bayern enthalten
– Minister Bernreiter: „Wir geben diesen Kommunen neue Werkzeuge, damit dort mehr Wohnraum entstehen kann!“

München – Starke Werkzeuge für mehr Wohnraum: Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, bekommen bald neue Möglichkeiten in die Hand, mit denen sie mehr Wohnraum schaffen können. Grundlage ist die so genannte „Gebietsbestimmungsverordnung Bau“, die der Ministerrat beschlossen hat. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Dank unserer Verordnung können in diesen Städten und Gemeinden leichter Wohnungen gebaut werden, ohne dass vorher der Bebauungsplan geändert werden muss. Besonders das kommt den Verantwortlichen vor Ort sehr gelegen, weil so Aufstockungen von Wohngebäuden und Nachverdichtungen schneller genehmigt werden können. Damit kann mehr neuer Wohnraum gezielt in den Städten und Gemeinden entstehen, in denen viele Menschen danach suchen. Außerdem erhalten die Städte und Gemeinden an brachliegenden oder unbebauten Grundstücken ein erweitertes Vorkaufsrecht. “

Der Ministerrat hatte Ende des vergangenen Jahres entschieden, von der im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes neu geschaffenen Möglichkeit des Paragraphs 201a des Baugesetzbuches (BauGB) in Bayern Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage gelten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt besondere Regeln des Baugesetzbuches, die es Städten und Gemeinden leichter machen, neuen Wohnraum zu schaffen. Als „angespannt“ gilt ein Wohnungsmarkt gemäß diesem Paragraph dann, wenn die Menschen in ihrer Stadt oder Gemeinde nicht ausreichend Mietwohnungen finden – oder nur zu nicht angemessenen Bedingungen. Minister Bernreiter: „Jedem ist klar, dass Mietwohnungen vor allem in den großen Städten knapp und teuer sind. Deswegen tun sich Stadtstaaten mit dieser Verordnung auch leicht. Aber Bayern ist ein Flächenstaat. Wir können also nicht nur die Situation in München anschauen, sondern müssen den ganzen Freistaat in den Blick nehmen.“

Um die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermitteln zu können, hat das Bauministerium auf die Erkenntnisse aus dem Erlass der bayerischen Mieterschutzverordnung zurückgegriffen. Außerdem wurde die Expertise der Gemeinden selbst berücksichtigt. Im Ergebnis gilt der Wohnungsmarkt nun in 208 von insgesamt 2056 Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern als angespannt. Nach dem Beschluss des Ministerrats kann die Verordnung am 16. September in Kraft treten. „Damit kommen wir ein gutes Stück voran“, so Minister Bernreiter. „Viele Verantwortliche vor Ort haben nur auf die erweiterten Möglichkeiten gewartet. Ich bin mir sicher, dass sie nun die richtigen Werkzeuge in die Hand bekommen, um mehr Wohnraum für die Menschen in ihren Städten und Gemeinden zu schaffen.“ – Simon Schmaußer, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Eine Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Regierungsbezirk Oberbayern


Kreisfreie Städte

Ingolstadt

München

Rosenheim

Landkreis Altötting

Kirchweidach

Stammham

Landkreis Bad TölzWolfratshausen

Bad Tölz, Stadt

Benediktbeuren

Bichl

Egling

Gaißach

Geretsried, Stadt

Icking

Lenggries

Münsing

Reichersbeuern

Wackersberg

Wolfratshausen, Stadt

Landkreis Berchtesgadener Land

Bad Reichenhall, Große Kreisstadt

Marktschellenberg, Markt

Landkreis Dachau

Bergkirchen

Dachau, Große Kreisstadt

Haimhausen

Karlsfeld

Markt Indersdorf, Markt

Odelzhausen
Petershausen
Sulzemoos

Landkreis Ebersberg

Anzing

Aßling

Baiern

Bruck

Ebersberg, Stadt

Egmating

Emmering

Forstinning

Frauenneuharting

Glonn, Markt

Grafing b.München, Stadt

Hohenlinden

Kirchseeon, Markt

Markt Schwaben, Markt

Oberpframmern

Pliening

Poing

Steinhöring

Vaterstetten

Zorneding

Landkreis Erding

Dorfen, Stadt

Erding, Große Kreisstadt

Landkreis Freising

Attenkirchen

Eching

Freising, Große Kreisstadt

Hallbergmoos

Moosburg a.d.Isar, Stadt

Neufahrn b.Freising

Zolling
Landkreis Fürstenfeldbruck
Alling

Eichenau

Fürstenfeldbruck, Große Kreisstadt

Germering, Große Kreisstadt

Gröbenzell

Maisach

Olching, Stadt

Puchheim, Stadt

Landkreis GarmischPartenkirchen

Murnau a. Staffelsee, Markt

Seehausen a.Staffelsee

Landkreis Landsberg am Lech

Dießen am Ammersee, Markt

Kaufering, Markt

Landsberg am Lech, Große Kreisstadt

Landkreis Miesbach

Bad Wiessee

Fischbachau

Gmund a.Tegernsee

Hausham

Holzkirchen, Markt

Irschenberg

Kreuth

Miesbach, Stadt

Otterfing

RottachEgern

Schliersee, Markt

Tegernsee, Stadt

Weyarn

Landkreis München

Aschheim

Aying

Baierbrunn
Brunnthal
Feldkirchen

Garching b.München, Stadt

Gräfelfing

Grasbrunn

Grünwald

Haar

HöhenkirchenSiegertsbrunn

Hohenbrunn

Ismaning

Kirchheim b.München

Neubiberg

Neuried

Oberhaching

Oberschleißheim

Ottobrunn

Planegg

Pullach i.Isartal

Putzbrunn

Sauerlach

Schäftlarn

StraßlachDingharting

Taufkirchen

Unterföhring

Unterhaching

Unterschleißheim, Stadt

Landkreis NeuburgSchrobenhausen

Neuburg a.d.Donau, Große Kreisstadt

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Manching, Markt

Pfaffenhofen a.d.Ilm, Stadt

Landkreis Rosenheim

Bad Aibling, Stadt

Bernau a.Chiemsee
Bad Endorf, Markt
Bad Feilnbach

Brannenburg

Bruckmühl, Markt

Edling

Eisenfing

FeldkirchenWesterham

Großkarolinenfeld

Kiefersfelden

Kolbermoor, Stadt

Neubeuern, Markt

Oberaudorf

Pfaffing

Prien a.Chiemsee, Markt

Raubling

Riedering

Rimsting

Rohrdorf

Stephanskirchen

Tuntenhausen

Wasserburg a.Inn, Stadt

Landkreis Starnberg

Andechs

Berg

Feldafing

Gauting

Gilching

Herrsching a.Ammersee

Inning a.Ammersee

Krailling

Pöcking

Seefeld

Starnberg, Stadt

Tutzing
Weßling
Wörthsee

Landkreis Traunstein

Traunreut, Stadt

Traunstein, Große Kreisstadt

Trostberg, Stadt

Landkreis WeilheimSchongau

Penzberg, Stadt

Weilheim i.OB, Stadt


Regierungsbezirk Niederbayern


Kreisfreie Städte

Landshut

Passau

Landkreis Landshut

Bayerbach b.Ergoldsbach

Ergolding, Markt

Pfeffenhausen, Markt

Rottenburg a.d.Laaber, Stadt

Landkreis StraubingBogen

SanktEnglmar


Regierungsbezirk Oberpfalz


Kreisfreie Stadt

Regensburg

Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Neumarkt i.d.OPf., Große Kreisstadt


Regierungsbezirk Oberfranken


Kreisfreie Städte

Bamberg

Bayreuth
Landkreis Forchheim
Forchheim, Große Kreisstadt


Regierungsbezirk Mittelfranken


Kreisfreie Städte

Erlangen

Fürth

Nürnberg

Schwabach

Landkreis ErlangenHöchstadt

Bubenreuth

Eckenthal, Markt

Herzogenaurach, Stadt

Uttenreuth

Landkreis Fürth

Oberasbach, Stadt

Stein, Stadt

Landkreis Nürnberger Land

Altdorf b.Nürnberg, Stadt

Feucht, Markt

Lauf a.d.Pegnitz, Stadt

Röthenbach a.d.Pegnitz, Stadt

Schwaig b.Nürnberg

Landkreis Roth

Wendelstein, Markt


Regierungsbezirk Unterfranken


Kreisfreie Städte

Aschaffenburg

Würzburg

Landkreis Aschaffenburg

Stockstadt a.Main, Markt

Landkreis Kitzingen

Abtswind, Markt
Albertshofen
Dettelbach, Stadt

Martinsheim

Rüdenhausen, Markt

Wiesenbronn


Regierungsbezirk Schwaben


Kreisfreie Städte

Augsburg

Kempten (Allgäu)

Memmingen

Landkreis AichachFriedberg

Friedberg, Stadt

Kissing

Mering, Markt

Landkreis Augsburg

Gersthofen, Stadt

Kleinaitingen

Königsbrunn, Stadt

Neusäß, Stadt

Stadtbergen, Stadt

Landkreis Lindau (Bodensee)

Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt

Landkreis NeuUlm

NeuUlm, Große Kreisstadt

Senden, Stadt

Landkreis Oberallgäu

Sonthofen, Stadt

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