Verordnung zu angespanntem Wohnungsmarkt beschlossen – Bauminister Christian Bernreiter: „Wir geben Städten und Gemeinden passgenaue Möglichkeiten!“– Staatsregierung bestimmt Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt– Rund 10 Prozent der Städte und Gemeinden in Bayern enthalten– Minister Bernreiter: „Wir geben diesen Kommunen neue Werkzeuge, damit dort mehr Wohnraum entstehen kann!“
München – Starke Werkzeuge für mehr Wohnraum: Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, bekommen bald neue Möglichkeiten in die Hand, mit denen sie mehr Wohnraum schaffen können. Grundlage ist die so genannte „Gebietsbestimmungsverordnung Bau“, die der Ministerrat beschlossen hat. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Dank unserer Verordnung können in diesen Städten und Gemeinden leichter Wohnungen gebaut werden, ohne dass vorher der Bebauungsplan geändert werden muss. Besonders das kommt den Verantwortlichen vor Ort sehr gelegen, weil so Aufstockungen von Wohngebäuden und Nachverdichtungen schneller genehmigt werden können. Damit kann mehr neuer Wohnraum gezielt in den Städten und Gemeinden entstehen, in denen viele Menschen danach suchen. Außerdem erhalten die Städte und Gemeinden an brachliegenden oder unbebauten Grundstücken ein erweitertes Vorkaufsrecht. “
Der Ministerrat hatte Ende des vergangenen Jahres entschieden, von der im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes neu geschaffenen Möglichkeit des Paragraphs 201a des Baugesetzbuches (BauGB) in Bayern Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage gelten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt besondere Regeln des Baugesetzbuches, die es Städten und Gemeinden leichter machen, neuen Wohnraum zu schaffen. Als „angespannt“ gilt ein Wohnungsmarkt gemäß diesem Paragraph dann, wenn die Menschen in ihrer Stadt oder Gemeinde nicht ausreichend Mietwohnungen finden – oder nur zu nicht angemessenen Bedingungen. Minister Bernreiter: „Jedem ist klar, dass Mietwohnungen vor allem in den großen Städten knapp und teuer sind. Deswegen tun sich Stadtstaaten mit dieser Verordnung auch leicht. Aber Bayern ist ein Flächenstaat. Wir können also nicht nur die Situation in München anschauen, sondern müssen den ganzen Freistaat in den Blick nehmen.“
Um die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ermitteln zu können, hat das Bauministerium auf die Erkenntnisse aus dem Erlass der bayerischen Mieterschutzverordnung zurückgegriffen. Außerdem wurde die Expertise der Gemeinden selbst berücksichtigt. Im Ergebnis gilt der Wohnungsmarkt nun in 208 von insgesamt 2056 Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern als angespannt. Nach dem Beschluss des Ministerrats kann die Verordnung am 16. September in Kraft treten. „Damit kommen wir ein gutes Stück voran“, so Minister Bernreiter. „Viele Verantwortliche vor Ort haben nur auf die erweiterten Möglichkeiten gewartet. Ich bin mir sicher, dass sie nun die richtigen Werkzeuge in die Hand bekommen, um mehr Wohnraum für die Menschen in ihren Städten und Gemeinden zu schaffen.“ – Simon Schmaußer, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Eine Liste der Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt
Regierungsbezirk Oberbayern
Kreisfreie Städte
Ingolstadt
München
Rosenheim
Landkreis Altötting
Kirchweidach
Stammham
Landkreis Bad Tölz–Wolfratshausen
Bad Tölz, Stadt
Benediktbeuren
Bichl
Egling
Gaißach
Geretsried, Stadt
Icking
Lenggries
Münsing
Reichersbeuern
Wackersberg
Wolfratshausen, Stadt
Landkreis Berchtesgadener Land
Bad Reichenhall, Große Kreisstadt
Marktschellenberg, Markt
Landkreis Dachau
Bergkirchen
Dachau, Große Kreisstadt
Haimhausen
Karlsfeld
Markt Indersdorf, Markt
Odelzhausen
Petershausen
Sulzemoos
Landkreis Ebersberg
Anzing
Aßling
Baiern
Bruck
Ebersberg, Stadt
Egmating
Emmering
Forstinning
Frauenneuharting
Glonn, Markt
Grafing b.München, Stadt
Hohenlinden
Kirchseeon, Markt
Markt Schwaben, Markt
Oberpframmern
Pliening
Poing
Steinhöring
Vaterstetten
Zorneding
Landkreis Erding
Dorfen, Stadt
Erding, Große Kreisstadt
Landkreis Freising
Attenkirchen
Eching
Freising, Große Kreisstadt
Hallbergmoos
Moosburg a.d.Isar, Stadt
Neufahrn b.Freising
Zolling
Landkreis Fürstenfeldbruck
Alling
Eichenau
Fürstenfeldbruck, Große Kreisstadt
Germering, Große Kreisstadt
Gröbenzell
Maisach
Olching, Stadt
Puchheim, Stadt
Landkreis Garmisch–Partenkirchen
Murnau a. Staffelsee, Markt
Seehausen a.Staffelsee
Landkreis Landsberg am Lech
Dießen am Ammersee, Markt
Kaufering, Markt
Landsberg am Lech, Große Kreisstadt
Landkreis Miesbach
Bad Wiessee
Fischbachau
Gmund a.Tegernsee
Hausham
Holzkirchen, Markt
Irschenberg
Kreuth
Miesbach, Stadt
Otterfing
Rottach–Egern
Schliersee, Markt
Tegernsee, Stadt
Weyarn
Landkreis München
Aschheim
Aying
Baierbrunn
Brunnthal
Feldkirchen
Garching b.München, Stadt
Gräfelfing
Grasbrunn
Grünwald
Haar
Höhenkirchen–Siegertsbrunn
Hohenbrunn
Ismaning
Kirchheim b.München
Neubiberg
Neuried
Oberhaching
Oberschleißheim
Ottobrunn
Planegg
Pullach i.Isartal
Putzbrunn
Sauerlach
Schäftlarn
Straßlach–Dingharting
Taufkirchen
Unterföhring
Unterhaching
Unterschleißheim, Stadt
Landkreis Neuburg–Schrobenhausen
Neuburg a.d.Donau, Große Kreisstadt
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Manching, Markt
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Stadt
Landkreis Rosenheim
Bad Aibling, Stadt
Bernau a.Chiemsee
Bad Endorf, Markt
Bad Feilnbach
Brannenburg
Bruckmühl, Markt
Edling
Eisenfing
Feldkirchen–Westerham
Großkarolinenfeld
Kiefersfelden
Kolbermoor, Stadt
Neubeuern, Markt
Oberaudorf
Pfaffing
Prien a.Chiemsee, Markt
Raubling
Riedering
Rimsting
Rohrdorf
Stephanskirchen
Tuntenhausen
Wasserburg a.Inn, Stadt
Landkreis Starnberg
Andechs
Berg
Feldafing
Gauting
Gilching
Herrsching a.Ammersee
Inning a.Ammersee
Krailling
Pöcking
Seefeld
Starnberg, Stadt
Tutzing
Weßling
Wörthsee
Landkreis Traunstein
Traunreut, Stadt
Traunstein, Große Kreisstadt
Trostberg, Stadt
Landkreis Weilheim–Schongau
Penzberg, Stadt
Weilheim i.OB, Stadt
Regierungsbezirk Niederbayern
Kreisfreie Städte
Landshut
Passau
Landkreis Landshut
Bayerbach b.Ergoldsbach
Ergolding, Markt
Pfeffenhausen, Markt
Rottenburg a.d.Laaber, Stadt
Landkreis Straubing–Bogen
Sankt–Englmar
Regierungsbezirk Oberpfalz
Kreisfreie Stadt
Regensburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Neumarkt i.d.OPf., Große Kreisstadt
Regierungsbezirk Oberfranken
Kreisfreie Städte
Bamberg
Bayreuth
Landkreis Forchheim
Forchheim, Große Kreisstadt
Regierungsbezirk Mittelfranken
Kreisfreie Städte
Erlangen
Fürth
Nürnberg
Schwabach
Landkreis Erlangen–Höchstadt
Bubenreuth
Eckenthal, Markt
Herzogenaurach, Stadt
Uttenreuth
Landkreis Fürth
Oberasbach, Stadt
Stein, Stadt
Landkreis Nürnberger Land
Altdorf b.Nürnberg, Stadt
Feucht, Markt
Lauf a.d.Pegnitz, Stadt
Röthenbach a.d.Pegnitz, Stadt
Schwaig b.Nürnberg
Landkreis Roth
Wendelstein, Markt
Regierungsbezirk Unterfranken
Kreisfreie Städte
Aschaffenburg
Würzburg
Landkreis Aschaffenburg
Stockstadt a.Main, Markt
Landkreis Kitzingen
Abtswind, Markt
Albertshofen
Dettelbach, Stadt
Martinsheim
Rüdenhausen, Markt
Wiesenbronn
Regierungsbezirk Schwaben
Kreisfreie Städte
Augsburg
Kempten (Allgäu)
Memmingen
Landkreis Aichach–Friedberg
Friedberg, Stadt
Kissing
Mering, Markt
Landkreis Augsburg
Gersthofen, Stadt
Kleinaitingen
Königsbrunn, Stadt
Neusäß, Stadt
Stadtbergen, Stadt
Landkreis Lindau (Bodensee)
Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt
Landkreis Neu–Ulm
Neu–Ulm, Große Kreisstadt
Senden, Stadt
Landkreis Oberallgäu
Sonthofen, Stadt