Berlin: Acht Bundesländer haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht.
Er wird heute erstmals in der Länderkammer behandelt. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll demnach künftig jede Person als potenzieller Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einen Widerspruch dokumentiert hat. Mehrere Tausend schwerstkranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. – BR