Neuburg -Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erteilen Vorsorgevollmachten an Familienangehörige und enge Freunde, damit diese ihre rechtliche Vertretung im Vorsorgefall übernehmen und dann kein gerichtliches Verfahren nach dem Betreuungsrecht durchgeführt werden muss. Mit dem Vorsorgefall sind Situationen gemeint, wenn Bürgerinnen oder Bürger auf Grund ihres Alters, einer Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Familienangehörige und gute Freunde sind meistens gerne bereit, diese Vollmacht entgegenzunehmen.
Meist steht der Hilfs- und Unterstützungsaspekt für den Vollmachtgeber im Vordergrund und viele machen sich erst mal keine Gedanken darüber, welche Aufgabe und Befugnisse, aber auch Pflichten mit der Übernahme einer Vorsorgevollmacht verbunden sind.
Mit unserer Broschüre möchten wir in aller Kürze die rechtlichen Grundlagen der Vorsorgevollmacht beschreiben, die „persönlichen Anforderungen an den Bevollmächtigten“ darstellen. Weiterhin gehen wir auf die Aufgaben und Pflichten bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht ein und beantworten häufige Fragen im Kontext der Vorsorgevollmacht.
Wichtig ist uns aber vor allem darüber zu informieren, wo sich Bevollmächtigte bei Fragen, die bei Ausübung der Vollmacht sicherlich auftauchen werden, Rat und eventuell auch Unterstützung holen können. Neben den Beratungsmöglichkeiten beim anerkannten Betreuungsverein des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen bietet auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als zuständige Behörde die Möglichkeit der persönlichen Beratung.
Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen können daher nicht nur von gerichtlich bestellten Betreuern, sondern selbstverständlich auch von Personen, die die Vorsorgevollmacht für eine andere Person übernommen haben, jederzeit kontaktiert werden. um sich bei Fragen rund um die Ausübung der Vollmacht beraten zulassen. Das Sachgebiet Senioren und Betreuung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen kann dazu unter der Telefonnummer 08431/57-530 sowie den Durchwahlnummer -535, -536 und -537 erreicht werden. Hier kann auch die Broschüre angefordert werden. – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen