Do. Mrz 28th, 2024

„Schütze Dein Kind vor Missbrauch im Netz!“

Berlin – Meistens fängt es ganz harmlos an als Chat in einem sozialen Netzwerk. Doch aus der ver­ständnisvollen Unterhaltung zwischen vermeintlich Gleichaltrigen wird plötzlich mehr: Es werden zunehmend intime Berichte, Fotos oder sogar persönliche Treffen gefordert – für das betroffene Kind oder den Jugendlichen verwirrend und eine enorme Belastung.

Der neue TV-Spot der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ thematisiert das sogenannte „Cybergrooming“, den sexuellen Missbrauch von Kindern im Netz durch Erwachsene. Der Spot wird am 1. Februar erst­mals ausgestrahlt und von den SCHAU HIN!-Partnern Das Erste und ZDF das gesamte Jahr 2021 über gezeigt.

Zahlreiche Heranwachsende sind vom sexuellen Missbrauch im Netz betroffen, die Dunkelziffer ist sehr hoch. Personen mit pädokriminellen Neigungen fühlen sich von Kinder-Portalen oder sozialen Netzwerken mit einer hohen Anzahl an jungen NutzerInnen besonders angezogen. Sie melden sich dort oft unter falschem Namen an und geben sich als gleichaltriges Kind aus. Durch Fragen nach dem Alter, dem Geschlecht oder nach Fotos und weiteren Profilen versuchen die TäterInnen, in der absoluten Mehrzahl Männer, die Identität des Kindes zu erschließen.

Der TV-Spot will Eltern und Erziehende über dieses Phänomen informieren, das ihnen oftmals noch unbekannt ist. Gleichzeitig will der Medienratgeber Erwachsene sensibilisieren, auf Anzeichen für Cyber­grooming zu achten. Eltern sollten sich ihren Kindern als Vertrauenspersonen und AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stellen und sie im Umgang mit sozialen Medien begleiten. Auch Sicherheitsregeln, wie das Ausschalten der Kamera oder die Rücksprache mit den Eltern bei neuen Kontakten, können helfen, das Risiko einer unerwünschten, für das Kind möglicherweise folgenreichen Kontaktaufnahme zu verringern.

Obwohl Kinder oft aus Scham- und Schuldgefühlen schweigen, liegt die Schuld allein bei den TäterInnen. Cybergrooming ist eine Straftat. Nach § 176 StGB ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jahren mit sexuellen Absichten – durch Informations- oder Kommunikationstechnologie – verboten. Auch vermeintlich harmlose Nachrichten zählen als vorbereitende Kontaktaufnahme und fallen somit unter den Tatbestand des Cybergroomings. Dieser wird mit bis zu fünf Jahren Freiheits­strafe geahndet. – Patrizia Barth, „SCHAU HIN!“

Der neue TV-Spot von SCHAU HIN! hat Premiere am 1. Februar 2021 unmittelbar vor den „heute“-Nachrichten um 19:00 Uhr im ZDF und am selben Tag bei Das Erste.

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