Berlin: Wer bezahlbare Mietwohnungen anbietet, soll künftig steuerlich stärker begünstigt werden. Nach monatelangen Verhandlungen hat das Bundeskabinett eine neue, sogenannte Wohngemeinnützigkeit auf den Weg gebracht.
Von einer entsprechenden Regelung im Jahressteuergesetz sollen zum Beispiel sozialorientierte Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen profitierten. Voraussetzung ist, dass sie Wohnungen bereitstellen, bei denen die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegt. Für die Mieter gelten Einkommensgrenzen. Sie seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten, sagte Bundesbauministerin Geywitz der „Stuttgarter Zeitung“. – BR