Mehr Photovoltaikanlagen auf staatlichen Dächern– Neues Konzept von Bau-, Wirtschafts- und Finanzministerium– Fünf Millionen Euro für Bau von Photovoltaikanlagen in 2021– Auch Investitionen privater Investoren möglichMünchen – Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat gemeinsam mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein Konzept erarbeitet, um die Potenziale für Photovoltaikanlagen auf staatlichen Dächern bestmöglich auszuschöpfen.
Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Auf 340 staatlichen Gebäuden wurden schon Photovoltaikanlagen errichtet. Daran knüpfen wir nun an und nutzen das Potenzial weiterer staatlicher Liegenschaften, die ebenfalls mit Photovoltaik ausgestattet werden können. So können wir jedes Jahr mehrere Millionen Kilowattstunden an Strom einsparen.“
Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Bayern hat beim Ausbau der Sonnenenergie bereits große Erfolge erzielt. Mit einem Viertel des Zubaus in ganz Deutschland sind wir Sonnenland Nr. 1 in Deutschland. Für den Klimaschutz müssen wir die Erneuerbaren Energien aber noch weiter ausbauen. Vor allem bei der Photovoltaik besteht großes Potenzial auf den Dächern. Es ist wichtig, dass der Staat mit diesem Konzept seine Verantwortung und Vorbildfunktion engagiert wahrnimmt.“
Finanzminister Albert Füracker: „Der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen! Investitionen in grünen Strom sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in Bayern. Insgesamt stellt der Freistaat in 2021 über 30 Millionen Euro für Maßnahmen zur Klimaneutralität von staatseigenen Gebäuden bereit. Davon sind 5 Millionen Euro ausschließlich für den Bau von Photovoltaikanlagen reserviert – das ist mehr als doppelt so viel wie in 2020 und damit ein klares Zeichen, dass für die Staatsregierung Klimafreundlichkeit ein wichtiges Anliegen ist!“
Seit über 25 Jahren werden auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses bei allen sogenannten Großen Baumaßnahmen des Freistaats Photovoltaikanlagen errichtet. Wo immer möglich, müssen erneuerbare Energien beim Energiekonzept berücksichtigt und aus dem Ansatz der Baumaßnahme finanziert werden – sowohl bei Bestandssanierungen als auch bei Neubauten. Zusätzlich können alle Ministerien bei Baumaßnahmen bis zu drei Millionen Euro auf eigene Initiative Photovoltaikanlagen im Rahmen einer sogenannten Kleinen Baumaßnahme installieren. Diese Möglichkeit soll künftig verstärkt wahrgenommen werden.
Zudem können seit dem Jahr 2004 auch private Investoren auf staatlichen Liegenschaften Photovoltaikanlagen errichten. Die dafür notwendigen vertraglichen Vereinbarungen hat der Freistaat an die aktuellen marktüblichen Konditionen angepasst. So sollen noch mehr Investoren gewonnen und damit der Photovoltaik-Ausbau parallel zu den staatlichen Maßnahmen vorangebracht werden. Staat und Private Hand in Hand – für mehr klimafreundlichen Strom! – Simon Schmaußer, Bayerisches Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr