Fr. Mrz 29th, 2024

Düsseldorf: Wenige Stunden nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zum Einzelhandel hat die Landesregierung Konsequenzen gezogen.
Demnach gelten strengere Corona-Auflagen ab sofort auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte, die seit dem 8. März ohne Terminvergabe öffnen durften. Wie bereits für Modehändler und Elektromärkte gilt in diesen Läden außerdem, dass pro 40 Quadratmetern Verkaufsfläche höchstens ein Kunde kommen darf. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Vormittag alle Kundenbegrenzungen im Einzelhandel und auch die Pflicht zur Terminvereinbarung außer Kraft gesetzt. Die Richter begründeten dies mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf reagierte darauf, in dem es die strengeren Regeln für Mode- und Elektrogeschäfte auf andere Branchen ausweitete. – BR

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