Di. Sep 17th, 2024

Berlin: Zum 1. April treten weitere Neuerungen in Kraft. Ab heute gilt etwa eine neue Einkommensgrenze beim Elterngeld.

Paare und Alleinerziehende erhalten diese Leistung nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro – bisher lag die Grenze bei 300.000 Euro. Während der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes können Paare nur noch einen Monat lang parallel Elterngeld beziehen.
Auf Gas und Fernwärme muss ab heute wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gezahlt werden. Er war wegen der hohen Energiepreise zweitweise auf 7 Prozent gesenkt worden. Experten rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Energiepreise. – BR

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