Fr.. Jan. 23rd, 2026

Bamberg – Der Mord an der neunjährigen Peggy aus Oberfranken zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands und ist bis heute nicht geklärt.

Von einem früheren Verdächtigen wollte Peggys Mutter 75.000 Euro Schmerzensgeld – ist jetzt aber auch im Berufuungsprozess vor dem Oberlandesgericht Bamberg gescheitert. Die Kammer bestätigte in ihrem Urteil, dass der erste Prozess um Schmerzensgeld vor dem Landgericht Hof juristisch korrekt verlaufen sei. Die Beweisführung sei umfassend und fehlerlos gewesen. Auch das von Peggys Mutter angeführte Geständnis von Manuel S. Dass dieser später zurückzog, sei als Begründung für die Klage nicht ausreichend. – BR

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