Allgemeinverfügung des Landkreises gilt ab SamstagNeuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat amtlich festgestellt, dass der 7-Tages-Inzidenzwert von 100 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen dauerhaft unterschritten ist. Um den Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufnehmen zu können, ist eine amtliche Feststellung erforderlich. Der Landkreis hat dazu am 19. Februar 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Der Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen Startseite – Der Landkreis (neuburg-schrobenhausen.de) einzusehen. Die Allgemeinverfügung gilt ab 20. Februar 2021, 0.00 Uhr.
Im Landkreis findet ab dem 22. Februar 2021 Präsenzunterricht an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen, an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren, an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen statt. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, findet der Wechselunterricht statt. Auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gehen in Betrieb. Die Betreuung muss dabei in festen Gruppen erfolgen. – Sabine G., Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen