Radfahrerin bei Unfall leicht verletzt – Sturzhelm bewahrte vor vermutlich schlimmeren FolgenOberhausen, Radweg parallel B 16, 11.04.2021, 09:35 Uhr
Eine 20-jährige Radfahrerin, die mit zwei Verwandten auf dem Radweg nach Neuburg unterwegs war, zog sich bei einem Sturz leichte Schürfwunden im Gesicht zu. Aus ungeklärter Ursache kam sie ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer vom leicht abschüssigen Weg nach links ab und stürzte in den Graben. Ein verständigter Rettungsdienst versorgte die oberflächlichen Verletzungen. Vermutlich nicht so glimpflich ausgegangen wäre der Unfall, hätte die Radfahrerin keine Sturzhelm getragen. Die Polizei empfiehlt stets das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms, wodurch regelmäßig schlimmeren Unfallfolgen vorgebeugt wird.
Ohne Führerschein unterwegs, Renntershofen-Riedensheim, 10.04.2021, 11.25 Uhr
Bei einer Verkehrskontrolle eines Fahrzeuggespanns konnte der 32-jährige Lenker keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Für die Kombination aus Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2800 kg und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2000 kg wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Der Gespannführer war aber lediglich im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.