Berlin: Der Bundestag hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Damit haben gesetzlich versicherte Eltern nun 20 statt zehn Tage Anspruch pro Kind und Elternteil, bei Alleinerziehenden sind es 40 Tage.
Sie erhalten das Kinderkrankengeld auch dann, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause bleiben muss. Familienministerin Giffey betonte, Schul- und Kita-Schließungen dürften aber keine langfristige Option sein. – BR