Berlin: Das Kabinett hat den Weg für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen freigemacht, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen bei den Behörden einfacher zu ändern.
Der Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz soll das über 40 Jahre alte Transsexuellen Gesetz ablösen. Danach sollen Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene dafür zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht. Betroffene haben das bisherige Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend kritisiert. Bundesfamilienministerin Paus sagte wörtlich: „Wer ich bin, weiß nur ich selbst. Über die geschlechtliche Identität selbstbestimmend entscheiden zu können, ist ein Menschenrecht.“ – BR