Karlsruhe: Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass dieses Geld unpfändbar ist. In einer Entscheidung des BGH heißt es, mit dem Geld wolle der Pflegebedürftige die pflegende Person „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“. Dieses Interesse sei rechtlich schutzwürdig. Beim Pflegegeld können Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte die Entscheidung „absolut wichtig“. Nach Angaben der Stiftung bekommen mehr als vier Millionen Menschen Pflegegeld. Pfändungsversuche seien immer wieder ein Problem gewesen. – BR