Do. Apr 25th, 2024

Nach dem Stichtag ist vor dem Stichtag: Rechtzeitig an den Umtausch denken

Neuburg – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die erste Umtauschfrist war ursprünglich bis 19. Januar 2022 gesetzt. Leider wollten möglichst viele Führerscheininhaberinnen und –inhaber den Abschied vom alten grauen oder rosa Führerschein so lange wie möglich aufschieben. Dies führte zu einem erheblichen Verzug bei der Terminabwicklung. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wurde bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Das Landratsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nicht erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und Fristende einen Umtausch in Angriff zu nehmen, sondern bei nächster Gelegenheit diesen Schritt zu wagen. Aufgrund der eingeführten Terminreservierung kann der Besuch in der Zulassungsstelle bis zu drei Wochen im Vorfeld eingeplant werden. Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de sind alle erforderlichen Informationen zu den benötigten Unterlagen hinterlegt. Hier ist auch eine direkte Terminreservierung möglich.

Es wird darum gebeten, möglichst auf eine telefonische Terminreservierung zu verzichten. Die allgemeinen Rufnummern der Fahrerlaubnisbehörde (08431/57-480) und der KFZ-Zulassung (08431/57-419 bzw. -705) werden ab 1. Juli 2022 nicht mehr erreichbar sein. Kontaktaufnahmen über die direkten Durchwahlnummern sind weiterhin möglich. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Übersicht
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers —- Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953                                                      19.01.2033
1953 bis 1958                                              19.01.2022, verlängert bis 19.07.2022
1959 bis 1964                                              19.01.2023
1965 bis 1970                                              19.01.2024
1971 oder später                                          19.01.2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins —- Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001                                                   19.01.2026
2002 bis 2004                                                   19.01.2027
2005 bis 2007                                                   19.01.2028
2008                                                                  19.01.2029
2009                                                                  19.01.2030
2010                                                                  19.01.2031
2011                                                                  19.01.2032
2012 bis 18.01.2013                                         19.01.2033

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