Fr. Apr 19th, 2024

Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 können noch bis zum 19. Januar 2023 umtauschen
Neuburg – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Derzeit läuft die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1964. Diese endet am 19. Januar 2023. Das Landratsamt appelliert an die Bürgerinnen und
Bürger, nicht erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und Fristende einen Umtausch in Angriff zu nehmen, sondern bei nächster Gelegenheit diesen
Schritt zu wagen. Mit der Online-Terminreservierung kann der Besuch in der Zulassungsstelle im Vorfeld eingeplant werden. Auf der Homepage des
Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de sind alle erforderlichen Informationen zu den benötigten Unterlagen hinterlegt. Hier ist auch eine direkte Terminreservierung möglich. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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