Di. Apr 16th, 2024

Karlsruhe: Wem die Module einer großen Photovoltaikanlage in Bayern gehören, ist auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unklar.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verwiesen die Fälle zurück an die Oberlandesgerichte. Diese müssen nun vor allem die Frage klären, ob die Module sogenannte wesentliche Bestandteile der Anlage sind, also ob beispielsweise eine Entfernung oder ein Austausch möglich gewesen wäre. Hintergrund ist, dass 65 Kapitalanleger über eine inzwischen insolvente Dachgesellschaft insgesamt 5.000 einzelne Solarmodule einer Anlage in Mittelfranken gekauft haben. Nun ist unklar, ob ihnen die Module weiter gehören oder der Insolvenzverwalter Zugriff hat. – BR

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