Unternehmen tricksen beim Kurzarbeitergeld
NGG Bayern fordert gezielte Kontrollen durch Arbeitsagentur und ZollMünchen – Tricksen beim Kurzarbeitergeld: Betriebe in ganz Bayern entdecken die Kurzarbeit, um damit Krankheitsphasen von Beschäftigten zu überbrücken. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von einem „neuen Trend“: „Die Fälle häufen sich. Wir haben es hier mit einem Muster zu tun. Es ist immer das gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist“, sagt Mustafa Öz.
Der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Bayern spricht von einem „landesweiten Phänomen“, das quer durch viele Branchen gehe. „Es fängt bei der Destillerie an und endet in der Bäckerei. Tatsächlich kommen die meisten Fälle aus dem Bäckerhandwerk. Betroffen sind aber nicht nur Kleinstbetriebe. Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen offenbar um Lohnkosten zu sparen“, so Bayerns NGG-Chef Mustafa Öz.
Wenn das Kurzarbeitergeld die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersetze, dann profitiere nur einer: das Unternehmen. „Die Beschäftigten gucken in die Röhre. Aber nicht nur die“, macht NGG-Rechtsexperte Torben Ackermann deutlich. Der Leiter der Rechtsschutzabteilung der Gewerkschaft rechnet vor: Der Beschäftigte bekomme in der Regel lediglich 60 Prozent Kurzarbeitergeld vom Lohn, also 40 Prozent weniger als er bei einer regulären Fortzahlung des Lohns im Portemonnaie hätte. „Kein voller Lohn – das bedeutet automatisch auch weniger Beiträge, die an die Sozialversicherung abgeführt werden. Insgesamt also ein doppelter Schaden – geringere Einnahmen für die Sozialkassen und Kurzarbeitergeld, das die Arbeitsagentur zu Unrecht zahlt“, so Ackermann.
Denn in der Praxis finde Kurzarbeit kaum noch statt. In den meisten Branchen herrsche Personalnot, so die NGG Bayern. Überstunden und Sonderschichten seien gerade im Bereich der Lebensmittelherstellung an der Tagesordnung. „Die meisten Unternehmen machen längst wieder normale Umsätze und fahren satte Gewinne ein. In diesen Betrieben ist von Kurzarbeit weit und breit keine Spur“, sagt NGG-Landeschef Mustafa Öz.
Die NGG Bayern ist deshalb jetzt an die Arbeitsagentur und an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls herangetreten. Beide sollen diese Kurzarbeitergeldfälle „verschärft prüfen“. Immerhin hätten Betriebe noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, den „KuG-statt-Lohn-Trick“ anzuwenden. Gezielte Kontrollen in Bayern seien in den kommenden Wochen notwendig, um möglichen Betrugsfällen einen Riegel vorzuschieben, fordert die NGG. „Entscheidend ist, zu kontrollieren, ob für einen Krankheitszeitraum tatsächlich Kurzarbeit geplant war“, so der Bayern-Chef der NGG, Mustafa Öz. Darüber hinaus appelliert die NGG Bayern an Beschäftigte, ihre Arbeitspläne immer zu fotografieren, um „eine später inszenierte Kurzarbeit“ belegen zu können. – Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Bayern