Alkoholisiert am SteuerEichstätt – In den Morgenstunden des 05.11.2024 wurde der Polizeiinspektion Eichstätt ein „Schlangenlinienfahrer“ auf der Staatsstraße 2225 im Bereich vom Buchtal mitgeteilt.
Bei der Kontrolle konnte bei dem 49-jährigen Deutschen aus dem Landkreis Eichstätt ein Alkoholwert von 0,82 Promille festgestellt werden. Nachdem durch die eingesetzte Streife keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden konnten, wurde gegen den 49-Jährigen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Durch dieses wird gegen den Pkw-Fahrer ein Bußgeld von mind. 500 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt.
Fehlende Fahrerlaubnis
Eichstätt – Am 05.11.2024 kurz nach Mittag wurde ein 31-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Eichstätt in der Weißenburger Straße in Eichstätt einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei konnte er den kontrollierenden Beamten nicht den erforderlichen Führerschein für seinen Klein-Lkw vorweisen. Aufgrund dessen durfte der 31-Jährige die Fahrt nicht fortsetzen und ihn erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Versicherung nicht verlängert
Eichstätt – In Eichstätt in der Römerstraße fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Eichstätt am 05.11.2024 gegen 12:30 Uhr ein sog. E-Scooter auf.
Dieser hatte kein aktuell gültiges Versicherungskennzeichen mehr angebracht. Der 51-jährige Ungar aus dem Landkreis Eichstätt durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Gegen ihn wurde aufgrund eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Strafanzeige erstattet.
Parkrempler mit unbekannten Fahrzeug
Eichstätt – Eine 48-jährige Pkw-Fahrerin rangierte am 05.11.2024 gegen 13 Uhr am Tennisheim in Eichstätt in der Schottenau aus ihrem Parkplatz heraus.
Dabei kam es aus ihrer Sicht zu keinen Besonderheiten. Erst im Nachgang in ihrer Garage stellte sie einen Schaden an ihrem Pkw fest. Sie vermutet, dass sie aufgrund der engen Parksituation am Tennisheim dort ein anderes Fahrzeug touchiert hat. Falls Sie diesbezüglich Feststellungen haben, melden Sie sich bitte bei der Polizeiinspektion Eichstätt.