Verletzte Person nach VorfahrtsverstoßEichstätt – Am Dienstagabend (29.04.2025) befuhr eine 29-jährige Eichstätterin gegen 18.15 Uhr mit ihrem Pkw den Heuweg in Fahrtrichtung Clara-Staiger-Straße. Dabei wollte sie nach links der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen.
Zur gleichen Zeit befuhr ein 21-Jähriger mit seinem Ford C-Max die Clara-Staiger-Straße, wobei er die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen wollte. Hierbei übersah er die vorfahrtsberechtige Skoda-Fahrerin, wodurch es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Die Pkw-Fahrerin erlitt durch den Verkehrsunfall Schmerzen in der Brust und wurde zur weiteren Behandlung durch einen Rettungswagen ins Krankenhaus Eichstätt verbracht. Der Unfallgegner blieb unverletzt. Am Skoda wurde das linke vordere Rad sowie der Kotflügel und Seitenschweller eingedrückt, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro entstand. Bei dem Ford kam es zu einem gebrochenem Kotflügel und einer beschädigten Fahrzeugfront, der Sachschaden wird mit etwa 4000 Euro beziffert. Die Freiwillige Feuerwehr Eichstätt war mit 12 Einsatzkräften vor Ort, eine Fahrbahnreinigung wurde durchgeführt. Der junge Fahrzeugführer des Ford muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall sowie des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.
Verkehrsunfall mit E-Scooter
Welheim – Am gestrigen Montag befuhr ein 15-jähriger Wellheimer gegen 15.15 Uhr mit seinem E-Scooter einen Verbindungsweg zwischen der Jurastraße und der Harder Straße in Wellheim.
Das Gelände wies hierbei ein starkes Gefälle auf. Am unteren Ende konnte der Jugendliche seinen E-Scooter nicht mehr zum Stehen bringen und kollidierte in Folge dessen mit dem dortigen Absperrzaun. Durch den Aufprall erlitt er eine Fraktur des rechten Sprunggelenks und wurde durch den alarmierten Rettungsdienst zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus Eichstätt verbracht. Am E-Scooter wurde die Lenkstange und der Lenker beschädigt, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 100 Euro entstand. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.
