Do.. Nov. 13th, 2025

Lehrer wird in Klassenzimmer angegangenEichstätt – Am späten Montagvormittag (21.07.2025) erging eine Mitteilung bei der Polizei über sich aggressiv verhaltende schulfremde Personen in einem Schulgebäude in der Schottenau.

Bei Eintreffen der Streifenbesatzung stellte sich heraus, dass ein 14-jähriger Schüler im Unterricht einen Anruf seines Bruders erhalten habe und daraufhin ans Telefon ging. Trotz der Aufforderung der Lehrers, während des Unterrichtes das Handy nicht zu benutzen, telefonierte der junge Mann einfach weiter und verlies den Unterrichtsraum. Auf weitere Ansprache des Lehrers reagierte der Schüler nicht, woraufhin ihn der Lehrer ins Sekretariat der Schule verbringen wollte.
Im Anschluss daran kamen mehrere Brüder der Schülers unberechtigter Weise zur Schule, suchten den Lehrer noch während des Unterrichts im Klassenzimmer auf und stellten ihn zur Rede. Da sie das Schulgebäude auch auf Ansprache des Konrektors nicht verlassen wollten, wurde die Polizei hinzugerufen.
Die Brüder des Schülers erhielten schließlich ein Hausverbot. Die Benutzung des Handys in der Schule ist lediglich in Notfällen erlaubt, ein solcher lag hier, auch nach Angaben des betreffenden Schülers, nicht vor.

Beim Ausparken Verkehrsunfall verursacht
Eichstätt – Am Montagnachmittag (22.07.2025) befuhr ein 63-jähriger Eichstätter mit seinem Pkw Skoda Kamiq gegen 15:05 Uhr die Universitätsallee in Fahrtrichtung Ostenstraße.
Am Ende der Straße bog dieser nach links auf die Ostenstraße ein. In der Ostenstraße befand sich zur gleichen Zeit ein 44-Jähriger mit seinem Skoda Octavia ordnungsgemäß in einer Parklücke am rechten Fahrbahnrand. Gerade als der Erstgenannte mit seinem Pkw an dem Skoda Octavia vorbeifuhr, wollte der 44-Jährige aus seiner Parklücke ausfahren und sich in den fließenden Verkehr einordnen.
Hierbei übersah er den vorbeifahrenden Pkw und es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Sachschaden in Form von einer gebrochenen Achse sowie einer stark beschädigten Fahrzeugfront in Höhe von rund 10.000 Euro. Am Pkw des Unfallgegners war ebenfalls die Fahrzeugfront sowie die vordere rechte Fahrzeugseite beschädigt, die Höhe des Schadens beläuft sich hierbei auf rund 5.000 Euro. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Verkehr wurde kurzzeitig umgeleitet. Verletzt wurde niemand. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.

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