Sachbeschädigung an PKWEichstätt – Zu einer Sachbeschädigung an einem PKW kam es im Zeitraum von Montag (21.07.2025) auf Donnerstag (24.07.2025).
Die 32-jährige Geschädigte stellte ihren roten Hyundai am Salzparkplatz ab. Als sie nach vier Tagen zu ihrem Fahrzeug zurückkam, bemerkte sie eine Beschädigung an der hinteren linken Rücklichtverglasung. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 700 Euro. Hinweise zur Tat nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/9770-0 entgegen.
Angefahrener Audi
Eichstätt – Am Donnerstagvormittag (24.07.2025) entfernte sich in der Weißenburger Straße ein bislang unbekannter Täter nach einem Unfall. Eine 25-jährige Eichstätterin parkte ihren grauen Audi A4 um 09.30 Uhr entlang der Weißenburger Straße.
Als sie um 11.30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte sie eine Beschädigung in Form einer Delle an der rechten hinteren Türe. Der entstandene Schaden beträgt 250 Euro. Hinweise zur Tat nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer 08421/9770-0 entgegen.
35-Jähriger ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen
Eichstätt – Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagvormittag (24.07.2025) konnte ein Transporterfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aus dem Verkehr gezogen werden.
Um 10.10 Uhr wurde ein Kleintransporter in der Sollnau einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass das der 35-jährige Schernfelder keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Mann muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
E-Scooter ohne Versicherung
Wellheim – Bei einer Verkehrskontrolle in der Freitagnacht (25.07.2025) konnte ein E-Scooter ohne bestehende Pflichtversicherung aus dem Verkehr gezogen werden.
Um 01.30 Uhr wurde ein E-Scooter in der Schutterstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Elektrokleinstfahrzeug des 18-jährigen Mannes aus dem Landkreis Eichstätt keine gültige Versicherungsplakette hat. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der Mann muss sich nun in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
