Rentnerin wird Opfer eines Schockanrufs
Eichstätt – Gestern erbeuteten bislang unbekannte Täter rund 15 000 Euro durch einen Schockanruf. Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen und warnt.
Nachmittags wurde eine Rentnerin aus Eichstätt von einem angeblichen Polizeibeamten angerufen. Dieser forderte eine hohe Kautionssumme von der 80-Jährigen, da ihre Tochter laut seiner Aussage einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte. Nur so könne sie einer sofortigen Haft entgehen. Gegen 16.30 Uhr übergab die Frau in Wasserzell rund 15 000 Euro Bargeld an einen unbekannten Abholer.
Die Kriminalpolizei rät:
- Beenden Sie das Telefonat, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste!
- Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an!
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
- Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
- Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter
Weitere Informationen zum Thema Schockanruf bzw. Betrug über Messengerdienste finden Sie im Internet auf den Seiten der Präventionskampagne LEG AUF! – Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Eichstätt – Am gestrigen Donnerstag (04.12.2025) befuhr ein 49-jähriger Kipfenberger mit seinem Mercedes die Ingolstädter Straße in Eichstätt.
Dort wurde er durch eine Streifenbesatzung einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser legte der Mann einen aserbeidschanischen Führerschein vor. Dieser hatte jedoch seine Gültigkeit verloren. Dem Fahrzeugführer wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet schließlich ein Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Unfallflucht geklärt
Eichstätt – Am 04.12.2025 gegen 14:45 Uhr parkte eine 23-jährige Eichstätterin ihren VW auf einem Parkplatz der Römerstraße. Als diese nach ca. 30 Minuten zu ihrem Fahrzeug kam, stellte sie einen frischen Unfallschaden an der linken Fahrzeugseite fest.
Ein Unfallverursacher war nicht vor Ort. Während der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei kam schließlich die Unfallverursacherin mit ihrem Fahrzeug zurück zur Unfallstelle. Bei dieser handelt es sich um eine 44-jährige Böhmfelderin. Gegenüber der Polizei gab sie an, aus Panik weggefahren zu sein. Die Böhmfelderin muss sich nun wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort vor der Justiz verantworten.
Betrunkener verursacht Verkehrsunfall
Eichstätt – Am späten Donnerstagabend, kurz vor 23:30 Uhr meldete sich ein Zeuge telefonisch bei der Polizeiinspektion Eichstätt. Dieser gab an, dass in der Gabrielistraße zwei geparkte PKW aneinander stehen. Er vermutete, dass das hintere Fahrzeug auf das vordere aufgefahren sei.
Der Mitteiler habe zudem gesehen, wie eine augenscheinlich betrunkene Person aus dem hinteren Fahrzeug stieg. Durch die eingesetzte Streifenbesatzung konnte schließlich ermittelt werden, dass ein 21-jähriger Eichstätter in den unversperrten Ford stieg und die Handbremse löste, sodass das Fahrzeug auf den vorderen geparkten BMW rollte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille. Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass der Eichstätter keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dieser musste sich schließlich in der Klinik Eichstätt einer Blutentnahme unterziehen. Durch den Unfall entstand an beiden Fahrzeugen lediglich ein geringer Sachschaden. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren bezüglich der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unbefugten Gebrauchs eines Kraftwagens eingeleitet.
