Mit Auto ohne Versicherungsschutz unterwegs
ADELSCHLAG – Einer Verkehrskontrolle wurde Donnerstagvormittag (26.02.2026) ein 58-jähriger Ukrainer in der Weinsteige bei Weißenkirchen unterzogen. Gegen 11.10 Uhr befuhr er mit seinem Pkw mit ukrainischer Zulassung die Bundesstraße als er von einer Streifenbesatzung zur Kontrolle angehalten wurde.
Bei der Überprüfung der Fahrzeugpapiere konnte der 58-jährige lediglich einen abgelaufenen Versicherungsnachweis vorlegen. Da das Fahrzeug somit ohne Haftpflichtversicherung in Betrieb genommen wurde, wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden. Um eine erneute Fahrt zu verhindern, wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Aufgrund der bereits längeren festen Aufenthaltsdauer des 58-jährigen Fahrzeughalters in Deutschland, ist für den Pkw zudem eine deutsche Zulassung erforderlich. Den Fahrzeugführer erwartet eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zusammenstoß im Gegenverkehr
WALTING – Zu einem Verkehrsunfall kam es Donnerstagabend (26.02.2026) auf der Staatsstraße zwischen Gungolding und Hofstetten. Gegen 19.50 Uhr fuhr ein 18-jähriger Ingolstädter mit seinem Pkw von Gungolding in Richtung Hofstetten.
In einer Rechtskurve kam er aufgrund eines Fahrfehlers auf die Gegenfahrbahn. Da im gleichen Moment ein 22-jähriger aus dem Gemeindebereich Walting entgegenkam, versuchte er noch nach links auszuweichen. Trotz des Ausweichmanövers kam es zum Zusammenstoß der beiden Pkw. Beide Fahrzeuge waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf 5.000 Euro beziffert.
Autofahrer unter Alkoholeinfluss
EITENSHEIM – Unter Alkoholeinfluss wurde Freitagnacht (27.02.2026) ein 42-jähriger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen aus dem Verkehr gezogen. Gegen 01.40 Uhr wurde der 42-jährige mit seinem Pkw in der Buxheimer Straße einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei wurde bei ihm deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Der Fahrzeugführer musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen, die in der Klinik Eichstätt durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, der Fahrzeugschlüssel wurde gefahrenabwehrend sichergestellt. Es folgt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
