Von Unbekannten angegriffen
Eichstätt – Auf dem Nachhauseweg im Bereich der Residenz in der Ostenstraße wurde am Freitagnacht (28.08.2026) gegen 23:50 Uhr ein 32-jähriger Mann von einem bislang unbekannten Täter von hinten angegangen und geschlagen.
Ein mit dem Auto vorbeifahrender Zeuge beobachtete die Auseinandersetzung und verständigte den Notruf. Der unbekannte flüchtete nach der Tat zu Fuß Richtung Innenstadt. Er konnte nur wenig beschrieben werden, als schwarz gekleidet und das er eine Basecap trug. Die Eichstätter Polizei fahndete unverzüglich mit ihren Ingolstädter Unterstützungskräften nach dem Täter im Nahbereich und konnte eine Person feststellen auf die die Beschreibung passt. Ob es sich dabei tatsächlich um den Täter handelt, ist Gegenstand der Ermittlungen im Nachgang. Die Polizei Eichstätt bittet trotzdem unter 08421/9770-0 um Zeugenhinweise, wer in diesem Bereich eine Schlägerei wahrgenommen hat oder Angaben zu einem möglichen Täter machen kann.
Unter Drogeneinfluss gefahren
Eichstätt – Am Freitag (28.08.2026) wurde gegen 14:30 Uhr in Eichstätt in der Rebdorfer Straße ein 21-jähriger aus der Gemeinde Schernfeld einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei konnten bei dem Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein freiwilliger Drogentest war positiv auf den Wirkstoff THC (Cannabis) weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Sollte sich der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss nach der Blutuntersuchung bestätigen, erwartet den jungen Mann ein Bußgeldverfahren.
Staubsauer entwendet
Eichstätt – Aus einem Mehrfamilienhaus in der Eichendorffstraße wurde am Donnerstag (27.08.2026) im Zeitraum zwischen 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr ein Kärcher Rückensauger Typ BVL 5/1 BP entwendet.
Die Eigentümerin ist selbstständige Hausmeisterin und vergaß das Gerät im Keller des Mehrfamilienhauses. Als sie ihn nach gut 2 Stunden wieder abholen wollte, war er bereits gestohlen. Die Polizei Eichstätt bittet unter 08421/9770-0 um Hinweise auf den möglichen Täter, einen Verwender, oder wem so ein Gerät kürzlich zum Kauf angeboten wurde. Der Beuteschaden wurde von der Geschädigten mit 1000 Euro beziffert.
