Fr. Apr 19th, 2024

1.000 Liter Diesel abgezapft
Rennertshofen, Bertoldsheim, Staustufe, 21.04.2022, 18:00 Uhr bis 22.04.2022, 07:00 Uhr
Bei einem im Bereich des Wasserkraftwerks abgestellten Bagger wurden im Tatzeitraum durch einen bislang unbekannten Täter ca. 400 Liter Dieseltreibstoff entwendet. Dazu wurde der Tankdeckel aufgehebelt. An einem mobilen Tank wurden zudem ca. 600 Liter Diesel abgezapft. Der Entwendungsschaden beläuft sich auf ca. 2.000 Euro. Am Tankdeckel entstand ein Sachschaden im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Polizeiinspektion Neuburg a.d.Donau bittet um Zeugenhinweise unter 08431/6711-0.

Verkehrsunfall mit drei Leichtverletzten
Neuburg, Kreisstraße ND 13 (Alarmstraße) / B 16, 22.04.2022, 12:10 Uhr
Der 24-jährige Unfallverursacher aus Neuburg a.d.Donau befuhr mit seinem Pkw, VW, die Kreisstraße ND 13 kommend von Zell in Fahrtrichtung Heinrichsheim. Der 47-jährige Geschädigte aus Hohenwart fuhr mit seinem Pkw der Marke Audi in entgegengesetzte Richtung. Der Fahrer des VW bog nach links in Richtung Zubringer zur Bundesstraße 16 ab und übersah dabei den entgegenkommenden Pkw. Es kam zum Frontalzusammenstoß beider Fahrzeuge. Die zwei beteiligten Fahrzeugführer und der Beifahrer des Unfallverursachers wurden mit leichten Verletzungen in Form von Prellungen durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser verbracht. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch Abschleppunternehmen geborgen werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 25.000 Euro. Den Fahrer des VW erwartet eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung.

E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Neuburg, Augsburger Straße / Eternitweg, 22.04.2022, 16:52 Uhr
Der 36-jährige Tatverdächtige aus Neuburg a.d.Donau wurde mit seinem E-Scooter einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass für das Elektrokleinstfahrzeug keine vorgeschriebene Pflichtversicherung bestand. Es war ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Ein neuer Vertrag wurde nicht abgeschlossen Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Neuburger muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Kommentar verfassen