Familienstreit artet in Körperverletzung ausNeuburg, Ostend, 17.07.2022, 04:10 Uhr
Der 38-jährige Beschuldigte geriet mit seiner 19-jährigen Stieftochter in Streit. In dessen Verlauf soll der Beschuldigte der Stieftochter in das Gesicht geschlagen und weggeschubst haben. Weiter soll er ihr in das Gesicht gespuckt haben. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, sowie Beleidigung eingeleitet. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest führte zu einem Ergebnis von 1,76 Promille.
Pkw fährt gegen Zaun – drei leicht verletzte Fahrzeuginsassen
Neuburg, Zell, Alte Neuburger Straße, 17.07.2022, 01:30 Uhr
Zur Tatzeit befuhr das Fahrzeug mit drei Insassen besetzt die Alte Neuburger Straße im Ortsteil Zell von der B 16 kommend am Fliegerhorst entlang. Aus noch ungeklärten Gründen kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab, und stieß gegen einen dort befindlichen Zaun. Der 19-jährige Fahrzeugführer, sowie seine 19- und 18-jährige Mitfahrer/in (alle aus dem Neuburger Landkreis) wurden bei dem Unfall leicht verletzt. An dem Unfallfahrzeug wurde die Fahrzeugfront stark beschädigt. Der Maschendrahtzaun wurde auf einer Länge von ca. drei Metern eingedrückt. Ein Metallpfosten ging zu Bruch. Der Gesamtsachschaden wird derzeit auf ca. 4.500,00 € geschätzt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, sowie ein Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die StVO eingeleitet.
Kleinkraftrad ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis geführt
Burgheim, 16.07.2022, 09:20 Uhr
Die 16-jährige Beschuldigte fuhr mit einem Kleinkraftkrad innerorts und wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Zuvor fuhr die Streifenbesatzung bereits hinter ihr und konnte eine gefahrene Geschwindigkeit von ca. 50 km/h feststellen. Bei der Kontrolle konnte die Beschuldigte aus dem Neuburger Landkreis lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung vorzeigen. Diese berechtigt sie zum Führen von Fahrzeugen bis 25 km/h. Für das Führen des Kleinkraftrads hätte sie mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt. Gegen die 16-jährige wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ihre Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel gefahrenabwehrend sichergestellt. Gegen den 55-jährigen Halter des Kleinkraftrads wurde ebenfalls ein Strafverfahrens wegen des Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.