Trunkenheitsfahrt und Fahrt ohne FührerscheinWeichering, 17.09.2022, 03:50 Uhr
Auf einer Feier kam es zu einem Streit, welcher in eine Körperverletzung ausartete. Bei der Anzeigenaufnahme flüchtete ein Leichtkraftrad mit zwei Personen von dem Tatort. Durch Zeugen wurde der Sozius als Täter der vorangegangenen Körperverletzung benannt. Durch eine eingesetzte Streife konnte das Leichtkraftrad mit beiden Personen sodann gestellt werden. Der Fahrer des Fahrzeugs wirkte sichtlich alkoholisiert. Ein durchgeführter Alkoholtest führte vor Ort zu einem Ergebnis von 1,56 Promille. Aufgrund dessen wurde durch die Beamten eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den 21-jährigen Fahrer wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis, da er die zum Führen des Leichtkraftrads erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte, eingeleitet.
Bei Verkehrskontrolle Einhandmesser festgestellt
Neuburg, Augsburger Straße 41, 16.09.2022; 17:17 Uhr
Bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle konnte bei dem 72-jährigen Fahrzeugführer aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Einhandmesser auf dem Beifahrersitz festgestellt werden. Dies stellt einen Verstoß nach dem Waffengesetz dar, weshalb gegen den Herrn ein Ordnungswidrigkeiten Verfahren eingeleitet wurde. Das Messer wurde durch die Polizeibeamten sichergestellt.
Sachbeschädigung am Kfz
Neuburg, Nördliche Grünauer Straße 25, 14.09.2022, 22:00 Uhr – 16.09.2022, 08:00 Uhr
Der Geschädigte parkte seinen Pkw auf einem Parkplatz an der Tatörtlichkeit. Als dieser zwei Tage später wieder zu seinem Auto zurückkam bemerkte er mehrere Kratzer an der Beifahrertüre. Dass der Schaden im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstanden ist konnte aufgrund des Schadensbildes ausgeschlossen werden. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.000 €. Die Polizei Neuburg erbittet Zeugenhinweise unter 08431/6711-0.
Brand im Keller eines Einfamilienhauses
Burgheim, 16.09.2022, 10:50 Uhr
Durch einen 67-jährigen Mann aus des Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden an dem Öltank des Einfamilienhauses Arbeiten durchgeführt. Hierbei entstand ein Brand im Keller des Gebäudes. Durch den Brand entstand massiver Gebäudeschaden, sowie Schäden an der Heizanlage und den Wasserleitungen. Durch die entstandenen Rauchgase wurde der Arbeiter leicht verletzt. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Der Schaden an dem Gebäude beläuft sich nach Schätzungen auf mindestens 80.000 €. Die Sachbearbeitung wurde durch die Kriminalpolizei Ingolstadt übernommen.