Do. Mrz 28th, 2024

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Neuburg – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am 20.03.2023, gegen 17:25 Uhr, ein 34jähriger Neuburger auf der Augsburger Straße in Neuburg angehalten.
Der Mann war mit einem Pkw und Anhänger unterwegs. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, daß die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Zudem überschritt das Gespann das zulässige Gesamtgewicht, welches von seiner Fahrerlaubnis abgedeckt wurde. Somit reichte die Fahrerlaubnis Klasse B nicht mehr aus. Den Neuburger erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen unzureichender Ladungssicherung. Gegen den Halter des Gespanns wird wegen Gestatten zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Fahren ohne Versicherungsschutz in Neuburg
Neuburg – Am 20.03.2023, gegen 16:10 Uhr, wurde ein 37jähriger Neuburger mit seinem E-Scooter in der Mazillisstraße aufgehalten.
An seinem Fahrzeug war noch das alte grüne Versicherungskennzeichen angebracht. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass kein neuer gültiger Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Neuburger wurde wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

Mit „auffrisiertem“ Zweirad ohne Fahrerlaubnis in Neuburg unterwegs
Neuburg – Am 20.03.2023, gegen 13:20 Uhr, fiel einer Polizeistreife in Neuburg auf der Schlesierstraße ein Kleinkraftrad auf, welches mit knapp 50 km/h unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, daß der 60jährige Fahrer das Mofa durch einen anderen Krümmer so manipuliert hatte, daß es nun knapp 45 km/h fuhr. Eine jetzt erforderliche Fahrerlaubnis konnte er jedoch nicht nachweisen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und gegen den Neuburger eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt.

Landwirtschaftliches Gespann mit mehreren Verkehrsverstössen
Weichering – Am 20.03.2023, gegen 14:10 Uhr, wurde in Weichering ein landwirtschaftliches Gespann bestehend aus einem Traktor und zwei Anhängern einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei wurden mehrere technische Mängel an den Anhängern festgestellt, u. a. funktionierten die Blinker nicht richtig. Zudem waren die angebrachten Wiederholungskennzeichen nicht existent und es fehlten die „25 km/h“-Schilder. Somit wurden beide Anhänger zulassungs- und versicherungspflichtig. Gegen den 51jährigen Fahrer aus Vohburg wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und den Verstössen nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung eingeleitet.

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