Mo.. Jan. 19th, 2026

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Neuburg – Ein 42-jähriger Neuburger wurde am Sonntagmorgen (14.12.2025), gegen 04:46 Uhr, mit seinem Pkw der Marke Audi, auf der Donauwörther Str. von der Polizei gestoppt.
Auffällig war dabei, dass aus der Abgasanlage des Pkw ungewöhnlich viel schwarzer Rauch ausgetreten ist. Bei der Kontrolle fiel auf, dass aufgrund der defekten Abgasanlage die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war und somit die Beteiligung am Straßenverkehr nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde eine Weiterfahrt des Pkw unterbunden. Zudem fiel bei der Kontrolle auf, dass der Fahrzeugführer nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen ist. Der Fahrzeugführer ist bereits diesbezüglich in der jüngeren Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten. Durch Überlassen des Fahrzeuges ermächtigte der Halter den Fahrzeugführer zur Begehung einer Straftat. Sowohl Fahrzeugführer als auch Fahrzeughalter müssen sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.

Führerscheintourismus führt zur Anzeige
Neuburg – Ein 44-jähriger polnischer Staatangehöriger befuhr mit seinem Pkw die Straße Am Schwalbanger und wurde einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen.
Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass er seit 2015 in Neuburg wohnhaft ist, jedoch auf seinem polnischen Führerschein das Ersterteilungsdatum auf das Jahr 2019 datiert ist. Die Beamten konnten sich somit erschließen, dass der Beschuldigte nach Wohnsitznahme in Deutschland zur Erlangung einer Fahrerlaubnis sein Geburtsland aufsuchte. Als europäischer Staatsangehöriger ist man verpflichtet, die Führerscheinprüfung in dem Land abzulegen, in welchem man tatsächlich wohnhaft ist. Somit wird die Fahrerlaubnis als nicht gültig angesehen. Die Weiterfahrt des Beschuldigten wurde daher unterbunden. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.

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