Fahren ohne Fahrerlaubnis
NEUBURG – Am 03.02.2026, gegen 17.45 Uhr fiel ein 16jähriger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auf, welcher die Elisenbrücke mit seinem Mofa befuhr.
Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass sein Fahrzeug modifiziert war und deshalb als Kleinkraftrad zu werten war. Im Besitz der zum Führen dieser Fahrzeugart notwendigen Fahrerlaubnis ist er nicht. Gegen den 16jährigen wurde eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet, dass Fahrzeug wurde sichergestellt.
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Fußgängerin
NEUBURG – Am 03.02.2026, gegen 07.35 Uhr, befuhr ein 28jähriger aus dem Landkreis Neuburg mit einem Pkw die Bahnhofsstraße.
Beim Linksabbiegen in die Adolf-Kolping-Straße erfasste er eine 12jährige Fußgängerin, welche die Fahrbahn überquerte. Die Schülerin aus dem Landkreis erlitt hierdurch leichte Verletzungen und wurde vorsorglich ins Krankenhaus Neuburg eingeliefert. Sachschaden entstand nicht.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
OBERHAUSEN – Am 03.02.2026, gegen 11.45 Uhr bog eine 43jährige von Geiselanger nach rechts in Am Steinbruch ein.
Hierbei tat sie dies in einem zu weiten Bogen und kollidierte hierbei mit einer 54jährigen, welche an der Einmündung zum Geiselanger mit ihrem Pkw wartete. Verletzt wurden die beiden Verkehrsteilnehmerinnen aus dem Landkreis Neuburg nicht. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 5000 Euro. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen die Verursacherin eingeleitet.
Verkehrsunfallflucht
NEUBURG – Am 03.02.2026, zwischen 12.00 Uhr und 12.45 Uhr, war ein Pkw, Suzuki, schwarz, auf dem Parkplatz der EDEKA-Filiale in der Ingolstadtädter Straße, abgestellt.
Die Fahrzeugnutzerin stellte bei der Rückkehr zu ihrem Fahrzeug eine Beschädigung am Heck ihres Fahrzeuges fest. Der Schaden beläuft sich auf ca. 2500 Euro. Zeugen, welche in diesem Zeitraum, bezüglich des Schadensereignisses Feststellungen getätigt haben, werden gebeten, mit der Polizeiinspektion Neuburg unter 08431/67110 in Kontakt zu treten.
Anrufe von falschen Polizeibeamten
NEUBURG – Eine Serie von Anrufen falscher Polizeibeamter hat am Dienstag (03.02.2026) die Neuburger Polizei beschäftigt.
Es wurden mehrere Fälle registriert, die alle nach gleichem Muster verlaufen sind. Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus und täuschen vor, dass Angehörige der Angerufenen in tödliche Verkehrsunfälle verwickelt wurden. Anschließend wird versucht die Opfer zur Herausgabe von Bargeld als Kaution zur Freilassung ihrer Angehörigen zu bewegen. In allen bislang bekannten Fällen bemerkten die Angerufenen den Betrugsversuch und beendeten zum Glück die Gespräche.
Präventionshinweise der Polizei
– Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!
– Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!
– Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
– Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
– Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, welche als Kaution sollen!
Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!
– Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
– Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen . Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
– Übergeben Sie niemals Geld od er Wertgegenstände an unbekannte Personen!
– Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
– Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!
