So.. Apr. 19th, 2026

Verkehrsunfall mit Personenschaden

NEUBURG – Am Mittwoch Abend (11.03.2026) wurde eine 32jährige Ingolstädterin bei einem Auffahrunfall leicht verletzt. Die Geschädigte befand sich zur Unfallzeit als Beifahrerin eines 35jährigen, ebenfalls aus Ingolstadt, in dessen Pkw.

Sie befuhren die Münchener Straße stadtauswärts vor einer 24jährigen Neuburgerin, welche mit ihrem Pkw in gleicher Richtung fuhr und dann aus Unachtsamkeit auf das Heck der Ingolstädter auffuhr. Die Geschädigte erlitt hierdurch leichte Verletzungen und wurde zur Untersuchung ins Krankenhaus Neuburg verbracht. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

KÖNIGSMOOS – Am Mittwoch Morgen (11.03.2026) missachtete ein 53jähriger Ingolstädter an einer Kreuzung die Vorfahrt und kollidierte mit einem anderen Pkw.

Der Unfallverursacher befuhr mit seinem Pkw die Rosenstraße von Obermaxfeld kommend, Richtung Stengelheim. An der Kreuzung Neuburger Straße/ Rosenstraße galt für ihn „Halt. Vorfahrt gewähren“. Er fuhr in die Kreuzung ein und übersah hierbei den Vorfahrtsberechtigten 53jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, welcher mit seinem Pkw auf der Neuburger Straße von Stengelheim kommend in Richtung Altmanstetten fuhr. Durch den folglichen Zusammenstoß wurde der Pkw des Verursachers von der Fahrbahn und in eine Hecke eines Anwohners geschleudert. Die beiden Pkw-Fahrer blieben unverletzt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 60000 Euro.

Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz

NEUBURG – Auch am Mittwoch (12.03.2026) wurden bei Verkehrskontrollen wieder E-Scooter-Fahrer ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt.

Im Laufe des Tages wurden in Neuburg an verschiedenen Örtlichkeiten insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer zwischen 15 und 37 beanstandet, welche ihre Elektrokleinstfahrzeuge ohne gültiges Versicherungskennzeichen führten. Diesbezüglich wurden Ermittlungsverfahren gegen alle Fahrzeugführer eingeleitet. Durch die Polizei Neuburg wird daraufhingewiesen, dass das Versicherungsjahr für Versicherungskennzeichen jährlich mit dem 1. März beginnt und somit die „grünen“ Versicherungskennzeichen des letzten Versicherungsjahres abgelaufen sind.

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