Lkw verliert geladenen ContainerSchrobenhausen, Abfahrt Staatsstraße 2044 auf die 2046, 18.09.2024, 20:35 Uhr – Ein 44-Jähriger aus dem nördlichen Landkreisgebiet war mit seinem Lkw aus Richtung Brunnen kommend auf der Staatsstraße nach Schrobenhausen unterwegs.
Mit im Fahrzeug befand sich der 20 Jahre alte Sohn. Der Lkw transportierte einen mit Gras befüllten Container. Beim Linksabbiegen Richtung Königslachen verrutschte der Container und brachte den Lkw zum Umkippen. Beide Fahrzeuginassen wurden dabei leicht verletzt und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Container nicht richtig arretiert und nur mit dem vorderen Lifthaken gehalten worden war. Es dürfte Sachschaden in Höhe von etwa 40000 Euro entstanden sein. Im Einsatz waren die Feuerwehren Edelshausen und Schrobenhausen. Nach der Bergung der Ladung, des Lkw und der Reinigung der Unfallstelle wurde die Staatsstraße vom Straßenmeister wieder für den Verkehr freigegeben.
Geparkten Pkw beschädigt
Schrobenhausen, Rinderhofer Breite Höhe Nr. 2, 18.09.2024, 19:30 Uhr 22.15 Uhr – Der am Fahrbahnrand geparkte BMW eines 45-Jährigen aus Pfaffenhofen wurde durch einen noch unbekannten Verursacher im hinteren linken Bereich beschädigt.
Die Rücklichteinheit zersplitterte dabei und die Stoßstange wurde zerkratzt. Der Schaden dürfte bei etwa 3000 Euro liegen. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizei Schrobenhausen unter Tel. 08252/89750 zu melden.
Unfug auf Kosten des Kindergartens
Langenmosen, Berg im Gauer Straße, 17.09.2024, 20:00 Uhr bis 18.09.2024, 05:00 Uhr – Unbekannte topten sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch im Garten des Kindergartens aus.
Verschiedene Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten wurden aus Halterungen entfernt und umgestellt, Zigarettenkippen auf dem Boden zerstreut. Es bedurfte einiger Anstrengung, den Garten wieder in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, damit die Kinder diesen auch wieder sicher benutzen konnten. Bei derartigem unüberlegten Handeln ist die Grenze zur Sachbeschädigung und des Hausfriendensbruchs schnell überschritten. Es will doch keiner, dass sich nachts jemand unbefugt in seinem Garten aufhält, das gilt auch für die Freifläche eines Kindergartens.