So.. März 15th, 2026

Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht

Schrobenhausen, Bürgermeister-Götz-Straße 22, 13.02.2026, 14:00 Uhr bis 14:18 Uhr – Am Freitag, den 13.02.2026 um 14:00 Uhr, parkte ein 34-jähriger Mann aus Schrobenhausen seinen PKW, einen schwarzen Audi A3, vorwärts in eine Parklücke am Parkplatz eines Discounters mit Blickrichtung auf ein dortiges Drogeriegeschäft ein.

Als er ca. 20 Minuten später zu seinem Fahrzeug zurückkam, musste der Fahrzeugbesitzer einen frischen Lackschaden an der Heckschürze rechts feststellen. Ermittelt wird nun wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen einen unbekannten Verkehrsteilnehmer. Sachdienliche Hinweise können der zuständigen Polizeiinspektion Schrobenhausen gemeldet werden.

Körperverletzungsdelikt mit 5 beteiligten Personen

Schrobenhausen, Lenbachstraße – 14.02.2026, 22:00 Uhr – Am Samstagabend gegen 22:00 Uhr kam es in einer Bar in der Schrobenhausener Innenstadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen 5 Personen.

2 Gäste der Bar, ein 20-jähriger Mann mit ukrainischer Staatsangehörigkeit aus Darmstadt und ein 22-jähriger Mann mit litauischer Staatsangehörigkeit aus Schrobenhausen, wurden vom Barkeeper der Bar verwiesen, nachdem diese andere Gäste belästigt hatten. Die beiden alkoholisierten Gäste fühlten sich jedoch ungerecht behandelt und beleidigten daraufhin das Barpersonal.

Nachdem die beiden Männer das Lokal zuerst nicht verlassen wollten, wurde der Barkeeper von zwei weiteren zunächst unbeteiligten Gästen unterstützt. Im Außenbereich des Lokals sollen die beiden Männer aus der Ukraine und aus Litauen dann den 20-jährigen Barkeeper und die beiden 22 und 25 Jahre alten Männer aus Schrobenhausen körperlich attackiert haben, die dadurch auch Kopfverletzungen erlitten und im Anschluss an die polizeiliche Tataufnahme mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus Schrobenhausen gebracht wurden.

Nachdem die Personalien des Ukrainers und des Litauers vor Ort nicht gesichert festgestellt werden konnten, wurden diese zur Polizeiinspektion Schrobenhausen verbracht und nach Feststellung ihrer Personalien von dort aus wieder entlassen. Nachdem der Litauer während der Tataufnahme auch einen Polizeibeamten beleidigt hatte, muss sich dieser nicht nur wegen des Verdachts der Körperverletzung, sondern auch wegen des Verdachts der Beleidigung eines Polizeibeamtens verantworten.

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