So.. Aug. 9th, 2026

Trunkenheit im Straßenverkehr

Bürgermeister-Götz-Straße Höhe Einmündung Gaisbergweg in Schrobenhause – Am 01.08.2026 um 20:47 Uhr führte eine Polizeistreife eine Allgemeine Verkehrskontrolle bei einem 51-jährigen Fahrzeugführer eines PKWs in der Bürgermeister-Götz-Straße auf Höhe des Gaisbergweges in Schrobenhausen durch.

Bei der Kontrolle konnte durch die Polizeibeamten bei dem Mann aus Neuburg a.d.Donau deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein deshalb durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert in Höhe von 2,38 Promille und damit weit über dem Grenzwert von 1,1 Promille zur Erfüllung des Straftatsbestandes der Trunkenheit im Straßenverkehr. Der gerichtsverwertbare Alkoholwert bei dem Fahrzeugführer wird nun über eine Blutuntersuchung festgestellt. Der Führerschein des Mannes wurde zur Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt und er wird sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.

Verhütetes Verkehrsdelikt

Wittelsbacher Platz in Schrobenhausen – Am 02.08.2026 um 00:52 Uhr fiel Polizeibeamten ein 17-jähriger Jugendlicher in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes in Schrobenhausen auf, der soeben auf seinen E-Scooter steigen wollte um damit zu fahren.

Bei der Kontrolle des Jugendlichen wurde durch die Polizeibeamten Alkoholgeruch festgestellt. Nachdem ein Atemalkoholtest bei dem Jugendlichen einen Wert von knapp über den erlaubten 0,49 Promille ergab, wurde ein Fahrt verhindert, indem der Jugendliche zu Fuß nach Hause gehen musste. Nachdem er seine Fahrt mit dem E-Scooter noch nicht angetreten hatte, muss er mit keinen Konsequenzen rechnen. Ebenso wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen gilt für E-Scooter ein Verbot des Führens ab dem Grenzwert von 0,5 Promille.

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