Luxemburg: Die polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof abschließend im Hauptverfahren entschieden. Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission statt.
Zur Begründung hieß es, dass insbesondere die Disziplinarkammer für Richter die richterliche Unabhängigkeit untergraben habe. Die Kammer war 2018 ins Leben gerufen und 2019 noch mal verändert worden. Doch auch nach dieser Änderung, so der EuGH, sei die Unabhängigkeit der Richter nicht gewährleistet. Die nationalkonservative polnische Regierung befindet sich mit der EU seit Jahren in einem Streit über die Unabhängigkeit der Gerichte. In einer aktuellen Umfrage geben rund 40 Prozent der Polinnen und Polen an, ihr Land sei kein funktionierender Rechtsstaat mehr. – BR