Kassel: Das Bundessozialgericht hat zum ersten Mal eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt. Geklagt hatte ein Rettungssanitäter aus der Nähe von Stuttgart.
Er leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, nachdem er mehrere belastende Einsätze hatte: Unter anderem war er 2009 als Sanitäter in Winnenden – nach dem Amoklauf dort an einer Schule mit 16 Toten. Die Unfallversicherung des Mannes weigerte sich bislang, die Belastungsstörung als Berufskrankheit anzuerkennen. Das Bundessozialgericht hat für seine Entscheidung eine Studie in Auftrag gegeben, wonach Rettungssanitäter ein rund 20-fach höheres Risiko haben, eine solche Belastungsstörung zu bekommen. Die Richter entschieden aber, dass im Einzelfall immer ausgeschlossen werden muss, dass private traumatische Erlebnisse die Krankheit begründen. – BR