Sa. Apr 20th, 2024

München: Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder einer Synagoge verzichten. Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Präsenzgottesdienste grundsätzlich stattfinden, sagte Staatskanzleichef Herrmann nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden.
Die Staatsregierung empfehle den Gemeinden zwar, digitale Formate anzubieten und auszuweiten, man wolle da aber keinen Druck ausüben, so Herrmann. Die Kirchen hatten zuvor kritisiert, dass sie von der Bitte von Bund und Ländern, an Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, überrascht worden seien. – BR

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